Rechtliches

Rechtliches - Sportboot oder Hausboot

Sportboote

JustiziaSportbootführerschein Binnen

Sie möchten auf Binnengewässern (Seen, Flüssen & Kanälen) Motorboot fahren?

Wollen Sie ein Motorboot fahren (Antriebsleistung mehr als 15 PS, Länge weniger als 15 m), dann ist der Sportbootführerschein‑Binnen mit der Antriebsart „Motor" zwingend vorgeschrieben. Zum Befahren des Rheins benötigen Sie bereits ab 5 PS den amtlichen Sportbootführerschein‑Binnen. Zum Befahren des Bodensees erhalten Sie gegen Vorlage des SBF-Binnen bei den Landratsämtern eine Erlaubnis während eines Urlaubs. Zum dauerhaften Befahren benötigen Sie das Bodenseeschifferpatent.

Für das Fahren auf Stadtgewässern benötigen Sie den Sportführerschein‑Binnen, unabhängig von der Motorleistung.

Motorbootfahren: Mindestalter 16 Jahre

JustiziaSportbootführerschein See

Sie möchten ihr Motorboot vor einer Küste oder auf hoher See steuern, benötigt Sie den Sportbootführerschein‑See.

Obwohl Segeln nicht zum Prüfungsstoff gehört, berechtigt der Sportbootführerschein‑See auch zum Führen von Segelbooten. Der Sportbootführerschein‑See enthält das Internationale Zertifikat der UN, er wird weltweit anerkannt und bleibt lebenslang gültig.

Inhaber des Sportbootführerscheins‑See können den Sportbootführerschein‑Binnen durch eine einfache Zusatzprüfung (nur Theorie, keine Praxis) erwerben. Wer die umgekehrte Reihenfolge wählt, also zuerst den Sportbootführerschein‑Binnen und danach den Sportbootführerschein‑See macht, muss mit den doppelten Kosten rechnen.

Mindestalter 16 Jahre

JustiziaSportbootzertifikat Motor
für Motorboote bis 15 PS Antriebsleistung

Das Sportbootzertifikat Motor garantiert eine praxisnahe Ausbildung mit den Schwerpunkten Seemannschaft, Sicherheit und Bootspraxis – ohne Prüfung!

Um das sichere Betreiben von Sportbooten mit einer Antriebsleistung von bis zu 15 PS weiterhin zu gewährleisten, haben der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) Anfang 2013 das Sportbootzertifikat Motor eingeführt. Sicherheit an Bord und der seemännisch richtige Umgang mit dem Boot stehen klar im Fokus der praxisnahen Schulung. Wichtigstes Ausbildungsziel ist der Erwerb der notwendigen Kenntnisse und der praktischen Fähigkeiten zum Führen eines solchen Bootes; weniger das Abarbeiten unzähliger Prüfungsfragen.

Mindestalter 16 Jahre

Hausboote

Laut europäischer CE-Richtlinien für Sportboote gilt ein motorgetriebenes Hausboot mit einer maximalen Länge von bis zu 24 Metern und eine CE-Zulassung als Sportboot. Ist die maximale Rumpflänge des Sportbootes unter 15 Metern, muss das Sportboote - Hausboot - nicht in ein Seeschiffsregister eingetragen werden.

JustiziaBetrieb von Hausbooten

Möchten Sie mit einem Hausboot auf den Gewässern in Berlin und Brandenburg schippern, benötigen Sie keine besondere Genehmigung. Das Hausboot unterliegt den Regeln, die auch für alle anderen Sportboote gelten. Somit können Sie mit Hausbooten auf den Gewässern von Berlin und Brandenburg fahren.

JustiziaMelderegistereintrag

Für Hausboote gilt: Ein Hausboot ist ortsveränderlich und somit nicht ins Melderegister einzutragen. Es ist aber möglich, im jeweiligen Hafen den Erstwohnsitz anzumelden.

JustiziaLogbuch führen

Im Zweifelsfalle müssen Sie nachweisen, wie viel Zeit Sie auf dem Wasser verbracht haben. Dies gelingt Ihnen, indem Sie ein Logbuch vorlegen können, in dem Sie alle Fahrten dokumentiert haben. So weissen Sie nach, dass Sie dein Hausboot als Sportboot nutzen. In diesem Fall benötigen Sie auch dann keine Genehmigungen, wenn Sie einmal für einen längeren Zeitraum an einem Ort fest liegen.

Codierung von Sportbooten

JustiziaGravuren helfen gegen Diebstahl.

Geschulte Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei gravieren die Individualnummer Ihres Außenborders und auch sonstiger teuren Ausrüstungen dauerhaft ein. Damit erhalten Sie einen individuellen Gegenstand, der bei Dieben an Attraktivität verliert.

Der Eigentümer muss einen Eigentumsnachweis für den zu gravierenden Gegenstand vorlegen, beispielsweise einen Kaufbeleg oder einen Übereignungsnachweis, und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Bei der Codierung wird eine Zahlen- und Buchstabenkombination, die sogenannte E.I.N. (Eigentümer-Identifizierungs-Nummer) angebracht, die unter anderem auf dem jeweiligen Gemeinde- und Straßenschlüssel beruht. Der Code setzt sich aus Daten zusammen, die einen direkten Rückschluss auf den rechtmäßigen Eigentümer zum Zeitpunkt der Gravur zulassen. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert.

Die Codierung ist kostenlos.